Vorvertragliche Anzeigepflicht  

 

Wo ist besonders auf eine vorvertragliche Anzeigepflicht zu achten

Bei allen Verträgen die Sie für längere Zeit abschließen wie z.B. Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung usw. ist auf die vorvertragliche Anzeigepflicht zu achten und alle Fragen in den Antragsunterlagen unbedingt wahrheitsgemäß zu beantworten. Ein Versicherungsunternehmen stuft Sie für eine Berufsunfähigkeitsversicherung in eine bestimmte Tarifstufe ein. Anhand dieser Einstufung wird der zu zahlende Versicherungsbeitrag ermittelt. Die Stufe, in welche Sie eingestuft werden, richtet sich z.B. neben Ihrem Alter und dem ausgeübten Beruf auch nach den bekannten Krankheiten. Wenn Sie sich für eine Versicherung interessieren, lassen Sie sich von dem Versicherungsunternehmen die vorvertragliche Anzeigepflicht erklären. Lesen Sie sich im Vertrag genau die gestellten Fragen durch! Denn alles wonach im Vertrag ausdrücklich gefragt wird, gilt als „erheblicher Umstand“. Das bedeutet, die Antwort auf diese Frage kann eine direkte Auswirkung auf die Annahme des Versicherungsantrags oder auf dessen tarifliche Einstufung haben. Sollten Sie zum Zeitpunkt des Vertragsschluss alle gesundheitlichen Fragen richtig beantwortet haben, in der Zwischenzeit zum Vertragsbeginn jedoch z.B. an eine chronische Krankheit erleiden müssen Sie dies dem Versicherer anzeigen.
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